Änderungen des Arbeitsvertrags

Unternehmen müssen von Zeit zu Zeit entscheiden, ob sie Arbeitsverhältnisse bestehen lassen oder diese beenden. Die jeweilige Entscheidung wirkt sich dementsprechend auf die Arbeitsbedingungen aus und hat eine Änderung des Arbeitsvertrages zur Folge.

Dies bedeutet, dass die vereinbarten Bedingungen eines Arbeitsvertrages geändert werden können, sofern wirtschaftliche, organisatorische oder produktionstechnische Gründe vorliegen, die eine solche Änderungen rechtfertigen.

Die Änderung der laufenden Arbeitsbedingungen gilt als wesentlich, wenn sie einen der folgenden Punkte betrifft:

  • (tägliche) Arbeitszeit
  • Verteilung der Arbeitszeit
  • Regelung der Schichtarbeit
  • Vergütung und Höhe des Gehaltes
  • Arbeits- und Leistungssystem
  • Funktionen, wenn Sie die im Arbeiterstatut vorgegebenen Grenzen der funktionellen Mobilität überschreiten

Die Art und Weise, wie bei ein solchen Verfahren vorgegangen wird, kann äußerst komplex sein und muss besonders begründet werden, um den Arbeitnehmer keine Anfechtungsmöglichkeiten zu liefern.

In einem solchen Fall haben Arbeitnehmer drei Möglichkeiten der Reaktion:

  • Sie können die Entscheidung des Unternehmens akzeptieren und annehmen
  • Sie akzeptieren die Entscheidung des Unternehmens, entscheiden sich aber dafür, den Arbeitsvertrag zu kündigen und eine Abfindung in Höhe von 20 Tagesgehältern pro Dienstjahr mit Befristung auf maximal 9 Monatszahlungen zu erhalten
  • Sie gehen gegen die Änderungen des Arbeitsvertrages vor und begründen dies damit, dass die Entscheidung des Unternehmens nicht gerechtfertigt ist

Falls Sie die Bedingungen eines Arbeitsvertrages ändern möchten oder von einer wesentlichen Änderung betroffen sind, empfehlen wir Ihnen, sich an einen auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt von OTIS Advocaten zu wenden. Wir können Sie in einer solchen Situation bestmöglich beraten.

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