Testamente und Erbschaften

Die weltweite Pandemie, die durch das Virus Covid-19 ausgelöst wurde, kam plötzlich und ohne Vorwarnung. Viele Menschen waren daher nicht in der Lage, die nötigen Vorkehrungen für gewisse Situationen zu treffen, in denen sie beispielsweise nicht mehr fähig sind, über die gewünschte Versorgung zu entscheiden, da es ihr Gesundheitszustand nicht mehr erlaubt. Dasselbe gilt für den Fall eines testamentslosen Todes.

Im Normalfall sieht das spanische Recht die Patientenverfügung vor. Dieses Dokument ermöglicht es, Entscheidungen über die von Ihnen favorisierte gesundheitliche Versorgung zu treffen, wenn Sie dies nicht mehr persönlich artikulieren können. Das sanitarische Personal erhält in solchen Fällen den Auftrag, Ihren zuvor geäußerten Wünschen Folge zu leisten und Sie dementsprechend zu behandeln.

Bevor Sie eine solche Patientenverfügung ausstellen, ist es jedoch äußerst relevant, Gespräche mit einem Arzt und Ihren Familienangehörigen über Ihre jeweiligen Wünsche zu führen. Die Patientenverfügung ermöglicht es Ihnen ebenfalls, Versorgungsverfügungen zu formulieren, die bestimmen, wer und unter welchen Bedingungen von diesen in Kenntnis gesetzt wird.

Die Patientenverfügung wird im Normalfall von einem Notar mithilfe einer notariellen Urkunde erstellt. Dies kann auch in Anwesenheit von Zeugen erfolgen. Wir von OTIS Advocaten können Sie auch hier bestmöglich beraten, sodass dieses relevante Dokument so abgefasst wird, dass es Ihren Willen widerspiegelt und korrekt in das Register der Patientenverfügung eingetragen wird.

Um die Erbfolge im Falle eines Todesfalls zu planen, verfügt OTIS Advocaten über ein auf Erbrecht spezialisiertes Team, das sowohl mit dem niederländischen als auch mit dem spanischen Recht vertraut ist. Unsere Anwälte kennen sich ebenfalls bestens mit den regionalen Unterschieden in Spanien aus, da Regelungen und Gesetze, je nach der entsprechenden Autonomen Gemeinschaft, voneinander abweichen können.

Wir möchten ebenfalls darauf hinweisen, dass das spanische Recht in Zeiten einer Epidemie oder eines drohenden Todesfalls die Möglichkeit bietet, ein Testament ohne das Einschalten eines Notars aufzusetzen. Diese Art von Testament muss jedoch eine Reihe von Anforderungen erfüllen, um Gültigkeit zu erlangen. Wir empfehlen Ihnen daher, sich unbedingt von einem Experten beraten zu lassen, damit ein solches Testament den Anforderungen des Gesetzes entspricht.

OTIS Advocaten bietet Ihnen eine umfangreiche und spezialisierte Beratung für das Aufsetzen eines Testaments unter normalen und außergewöhnlichen Bedingungen. Bitte zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren!

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