Beschweren im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie

Der Ausbruch der Covid-19-Pandemie führte in Spanien zum Ausruf des Alarmzustandes (Spanisch: estado de alarma). Dies führte zu einer Reduktion und, in vielen Fällen, zu einem Stillstand der wirtschaftlichen Tätigkeiten des Landes. Viele Unternehmen sahen sich gezwungen, Maßnahmen zu ergreifen, um ihren Betrieb am Leben zu erhalten. Diese Maßnahmen wirken sich selbstverständlich auch auf die Arbeitsverhältnisse mit den Arbeitnehmern sowie auf die vertraglichen und geschäftlichen Beziehungen mit Dritten aus.

Diejenigen Personen, die in irgendeiner Weise von der Covid-19-Pandemie und dem damit verbundenen Ausruf des Alarmzustandes betroffen sind, müssen sich über ihre vertraglichen Rechte im Klaren sein, damit rechtzeitig die entsprechenden Maßnahmen ergriffen werden können.

Es gibt Personen, die vor dem Beginn der Pandemie ein Unternehmen gegründet, einen Vertrag abgeschlossen oder eine Reise geplant haben. Aufgrund der Pandemie sehen sich diese Personen nun gezwungen, ihre Tätigkeiten (teilweise) einzustellen, ihre Reise zu stornieren oder sind nicht mehr in der Lage, bestimmte vertragliche Verpflichtungen Folge zu leisten. Sie sind beispielsweise nicht mehr in der Lage, Zahlungen in der vereinbarten Form zu einem vereinbarten Zeitpunkt zu leisten (kurz gesagt, ein Vertragsbruch oder ggf. eine Vertragsänderung). Das bedeutet jedoch nicht, dass es im Rahmen der aktuellen Gesundheitskrise legitim ist, das vertraglich Vereinbarte ohne weiteres zu unterbrechen oder zu verschieben. Die Parteien müssen sowohl die gesetzlichen Bestimmungen zur Vertragserfüllung als auch die Möglichkeit berücksichtigen, die Vertragsbedingungen neu zu verhandeln (z.B. Höhe des zu zahlenden Preises, Aufschub, Liefertermin, etc.).

Im Rahmen der Verhängung des Alarmzustandes hat die spanische Regierung eine Reihe von Dekreten erlassen, mithilfe derer die Krisensituation kontrolliert werden soll. Zusammen mit diesen Dekreten wurde eine Vielzahl von Schutzmaßnahmen erlassen, die für bestimmte Gruppierungen (z.B. Verbraucher und Nutzer) in Bezug auf bestimmte Verträge mit verschiedenen Unternehmen (z.B. Hotelbetriebe und Reisebüros) gelten. In der aktuellen Situation geschieht es oft, dass ein Verbraucher ein Hotelzimmer reserviert, aber durch die Covid-19-Pandemie gezwungen ist, die Reservierung zu stornieren. In diesem Fall haben sowohl der Hotelbetrieb als auch der Verbraucher eine bestimmte Anzahl von Rechten, die es zu berücksichtigen gilt.

Unsere Kanzlei verfügt über viele Anwälte, die sich auf diese Vertragsangelegenheiten spezialisiert haben und über ein umfangreiches Wissen auf diesem Gebiet verfügen. Unsere Anwälte können Sie über die rechtlichen Entwicklungen informieren, die sich aus der aktuellen Gesundheitskrise ergeben (haben). Zögern Sie nicht, uns bei Fragen zu kontaktieren!

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