DIE RICHTLINIEN ZUR PRÄVENTION VON GELDWÄSCHE: IHRE FINANZIELLEN INFORMATIONSPFLICHTEN BEVOR SIE IN SPANIEN INVESTIEREN KÖNNEN

In den letzten Jahren wurden die europäischen Richtlinien zur Prävention der Geldwäsche und zur Kontrolle von Finanzaktivitäten verschärft. Jeder Mitgliedsstaat muss diese Richtlinien in seiner internen Gesetzgebung umsetzen, so auch Spanien, wodurch sich Konsequenzen ergeben, die Sie eventuell betreffen. Obwohl Sie wahrscheinlich denken, dass diese Richtlinien nicht für Sie gelten, da Sie mit Ihren Ersparnissen lediglich eine Immobilie in Spanien kaufen wollen, oder Sie ein Unternehmer sind, der eine Firma gründen will, oder Sie einfach eine interessante Investition in Spanien tätigen wollen – nichts könnte weiter von der Wahrheit entfernt sein.

Aus diesem Grund erläutern wir zum Ersten die einzelnen Richtlinien, deren Anwendung und deren Geltungsbereich. Die Richtlinien zur Geldwäscheprävention gelten nämlich für jedermann, um Machenschaften wie Geldwäsche zu unterbinden. Sie gelten sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen und es sind viele Unterlagen und Erklärungen erforderlich, bevor eine grenzüberschreitende Investition getätigt werden kann. Dies ist eine andere Situation, als wenn die Investition im Inland erfolgt.

Zum Zweiten geben wir den Rat, dass eine gute Vorbereitung schon die halbe Miete ist. Denken Sie hierbei an die notwendigen Unterlagen, die vorgelegt werden müssen. Dafür müssen Sie nicht nur Ihre personenbezogenen Daten und eine (Steuer-)Adresse in Spanien bereithalten, sondern ist es auch wichtig, dass Sie bei einer Investition in Spanien Unterlagen wie Steuererklärungen und Dokumente vorlegen können, die die Herkunft des Geldes belegen. Sie sind verpflichtet, schriftliche Auskünfte wie z. B. notarielle Urkunden über die Annahme einer Erbschaft oder einen Kaufvertrag über eine Immobilie oder ein Unternehmen vorzulegen, wenn Sie daraus einen Gewinn erzielt haben. Sie können auch an Dokumente denken, die Zahlungen bei Kündigung oder Verrentung betreffen. Die Steuererklärungen sind wichtig, weil sie die oben genannten Beträge oder Ersparnisse ausweisen müssen.

Wird die Investition in Spanien von einem Unternehmen oder einer juristischen Person getätigt, müssen Unterlagen zur Buchführung sowie die jährlichen Steuererklärungen vorgelegt werden. Die Verfügbarkeit von Mitteln für die Investition muss nachgewiesen werden, ebenso wie die Geschäftstätigkeiten des Unternehmens.  Darüber hinaus müssen Auskünfte zu allen Aktionären erteilt werden, die mehr als 25 % der Anteile des Unternehmens halten.

Zum Dritten weisen wir Sie darauf hin, dass diese Auskünfte an beteiligte Personen und Institutionen, wie z. B. Notar, Bank, Makler und Rechtsanwälte, erteilt werden müssen. Diese können Sie bei der Realisierung Ihrer Pläne nicht unterstützen, ohne dass die genannten Auskünfte geliefert und geprüft werden.

Wie Sie vielleicht aus den Medien erfahren haben, ist ein Finanzinstitut in Deutschland wegen Nichteinhaltung der dargestellten Richtlinien mit hohen Geldstrafen belegt worden. Es ist zudem bekannt, dass die flexibelsten Interpretationen dieser Richtlinien, die von den verschiedenen Stellen angewandt wurden, nun der strengsten Auslegung durch die Obrigkeit gegenüberstehen.

Für einen Anwalt ist es oft unangenehm, einen neuen Mandanten beim ersten Treffen über die Geldwäscherichtlinien aufklären zu müssen, da sich der Mandant dann vielleicht wie ein „Bösewicht“ vorkommt. Dies ist jedoch notwendig und wir bitten in dieser Hinsicht um Ihr Verständnis, da wir Ihnen auf diese Weise bei der Durchführung der Investition in Spanien sachgerecht behilflich sein können.

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