Sie müssen 10 Punkte beachten, wenn Sie eine Wohnung in Spanien kaufen möchten

Der Kauf einer Wohnung in Spanien: Sie sollten einen Anwalt beauftragen

Sie müssen 10 Punkte beachten, wenn Sie eine Wohnung in Spanien kaufen möchten.

Es sind immer mehr die Mandanten, die eine Wohung in Spanien kaufen möchten und die den Immobilienmakler mit dem Kauf betrauen. In vielen Fällen ist der Immobilienmakler kein Anwalt.

Wir empfehlen Ihnen, ungeachtet der Schwierigkeit des Falles einen Anwalt zu beauftragen bevor Sie mit dem Kaufprozess anfangen, damit man die richtige Voruntersuchung machen kann.

Wenn Sie eine Wohnung in Spanien kaufen möchten, sollten Sie die folgende 10 Punkte beachten:

  • Sie müssen verschiedene Angelegenheiten machen bevor Sie die Wohnung kaufen, wie zum Beispiel eine Steuernummer für ausländische Bürger (“NIE”) beantragen und ein Spanisches Bankkonto eröffnen.
  • Wenn Sie eine Wohnung kaufen, müssen Sie Vermögensübergangsteuer (normalerweiβe 10% von dem Kaufpreis) und Nebenkosten von 3-4% von dem Kaufpreis bezahlen.
  • Wenn Sie die Wohnung mit Ihrem eigenen Geld bezahlen, wird der Anwalt und die Bank den Ursprung der Geldmittel in Übereinstimmung mit dem europäischen Gesetz prüfen müssen.
  • Die Wohnung kan Beschlagnahmen, Hypotheken oder andere Belastungen haben.
  • Es ist wichtig die Eigentürmerheit der Wohnung zu prüfen, um zu wissen, ob der Verkäufer in Wirklichkeit Eigentümer der Wohung ist.
  • Man muss prüfen, ob die ganze Wohung oder nur einen Teil davon legalisiert ist.
  • Man muss prüfen, ob die echte Oberfläche die gleiche ist als die Oberfläche, die die Parteien vereinbart haben.
  • Man muss prüfen, ob Sie kaufen, was Sie denken, dass Sie kaufen werden.
  • Der Vorvertrag muss gesetzeskonform geprüft werden, damit Sie nicht benachteiligt werden.
  • Zuletzt ist es wichtig, dass Sie in dem Kaufprozess gut beraten sind, weil viele Angelegenheiten anders funktionieren, als Sie vielleicht denken.

Wenn Sie eine Wohnung kaufen möchten, ist es sehr wichtig, einen guten Anwalt zu beauftragen bevor Sie einen Vertrag mit dem Verkäufer unterzeichnen. Die Anwälte von OTIS Advocaten stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

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